Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 8. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hashtag Hamburg GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg (im Folgenden „Hashtag Hamburg" oder „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") über die Erstellung und Veröffentlichung von Video- und Foto-Inhalten auf den Social-Media-Kanälen der Hashtag Hamburg GmbH.

(2) Hashtag Hamburg richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hashtag Hamburg stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Hashtag Hamburg sind freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist das jeweils dem Kunden individuell unterbreitete Angebot.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch (a) ausdrückliche Bestätigung in Text- oder Schriftform (z. B. E-Mail), (b) elektronische Bestätigung über das Annahme-Formular von Hashtag Hamburg oder (c) Bezahlung der Rechnung.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch Hashtag Hamburg.

§ 3 Leistungen

(1) Hashtag Hamburg erbringt die im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot inklusive der dort genannten Pakete und Zusatzleistungen.

(2) Standard-Leistungen umfassen je nach gebuchtem Paket insbesondere die kreative Konzeption, die Vor-Ort-Produktion durch Videografen oder UGC-Creator, den Schnitt sowie die Veröffentlichung des Inhalts auf den Social-Media-Kanälen der Hashtag Hamburg GmbH.

(3) Die Auswahl der Plattformen, der Veröffentlichungszeitpunkt sowie die kreative Umsetzung obliegen Hashtag Hamburg im Rahmen des vereinbarten Briefings und der für die jeweilige Community optimalen Performance.

§ 4 Reichweite — Richtwerte statt Garantie

(1) In Angeboten, auf der Website oder in der Kommunikation genannte Reichweiten- oder View-Zahlen sind Richtwerte, die auf historischen Performance-Daten vergleichbarer Inhalte beruhen. Sie stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keine Erfolgsgarantie dar. Die tatsächlich erzielte Reichweite hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Hashtag Hamburg liegen, insbesondere algorithmische Entscheidungen der Plattformen, aktuelles Nutzerverhalten, thematische Konkurrenz, Tageszeit, Branche und Inhalt.

(2) Sollte in Einzelfällen ein Angebot oder eine sonstige Kommunikation von Hashtag Hamburg dennoch ausdrücklich von einer „Garantie" oder einer „garantierten Reichweite" sprechen, gilt: Wird die dort genannte Mindest-Reichweite nicht erreicht, ist Hashtag Hamburg zur kostenfreien Nachbesserung verpflichtet (z. B. durch zusätzliche Distribution oder einen erneuten Veröffentlichungszyklus). Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht nicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit. Hierzu zählen insbesondere ein vollständig ausgefülltes Briefing, der Zugang zum Drehort, die Verfügbarkeit eines Ansprechpartners vor Ort sowie alle relevanten markenbezogenen Vorgaben.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Produktion erforderlichen Rechte ist (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte an Räumen, Produkten, Mitarbeitenden und Logos) bzw. dass er die erforderlichen Einwilligungen vor dem Drehtermin eingeholt hat. Der Kunde stellt Hashtag Hamburg von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

(3) Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Hashtag Hamburg ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Drehtermin — Verschiebung und Stornierung

(1) Der Drehtermin wird einvernehmlich zwischen Kunde und Hashtag Hamburg festgelegt. Eine Verschiebung ist im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, soweit verfügbare Folgetermine angeboten werden können.

(2) Bei einer einseitigen Stornierung des gesamten Auftrags durch den Kunden gilt folgende Staffelung:

  • Storno bis 14 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin: kostenfrei.
  • Storno ab 14 Tage und bis 7 Tage vor dem Drehtermin: 25 % des Netto-Auftragswerts als Aufwandspauschale.
  • Storno ab 7 Tage und bis 48 Stunden vor dem Drehtermin: 50 % des Netto-Auftragswerts.
  • Storno ab 48 Stunden vor dem Drehtermin sowie No-Show: 100 % des Netto-Auftragswerts.

(3) Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Storno-Erklärung in Textform bei Hashtag Hamburg. Bereits gegenüber Dritten (z. B. Videografen, Locations) angefallene Kosten sind unabhängig von der Staffelung in voller Höhe vom Kunden zu tragen, soweit sie nachweislich nicht mehr abwendbar sind.

(4) Wird der Drehtermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vor Ort nicht durchgeführt (z. B. fehlender Zugang, fehlender Ansprechpartner, fehlende Vorbereitung), gilt dies als Storno innerhalb der 48-Stunden-Frist gemäß Abs. 2.

§ 7 Freigabe und Korrekturen

(1) Hashtag Hamburg legt dem Kunden den fertigen Inhalt vor der Veröffentlichung in Textform (z. B. per Link) zur Freigabe vor.

(2) Eine kostenlose Korrekturschleife ist im Standard-Leistungsumfang enthalten. Korrekturen sind in einer einzigen, gebündelten Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage zu übermitteln. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet, mindestens jedoch mit 150,00 € netto je Schleife.

(3) Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage keine Rückmeldung des Kunden, gilt der Inhalt als freigegeben und Hashtag Hamburg ist zur Veröffentlichung berechtigt.

(4) Korrekturwünsche, die über die ursprüngliche Konzeption oder das Briefing hinausgehen (z. B. komplette Neuvertonung, neuer Schnittstil, neuer Drehtag), gelten als Mehraufwand und werden gesondert beauftragt.

§ 8 Veröffentlichung, Bildrechte und Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen der Produktion entstandenen Inhalte (Roh- und Schnittmaterial, finales Video, Fotos) bleiben Eigentum der Hashtag Hamburg GmbH. Hashtag Hamburg ist berechtigt, die Inhalte auf den eigenen Social-Media-Kanälen, im Portfolio sowie zu eigenen Marketingzwecken zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zu nutzen.

(2) Der Kunde erhält ohne ausdrückliche, gesonderte schriftliche Vereinbarung keinerlei Nutzungsrechte an den produzierten Inhalten. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der Inhalte durch den Kunden — insbesondere auf dessen eigenen organischen oder bezahlten Kanälen — ist ohne ausdrückliche Einräumung entsprechender Rechte (Buyout) nicht gestattet.

(3) Nutzungsrechte für den Kunden sind als gesonderte Leistung gegen zusätzliches Entgelt buchbar (Buyout). Umfang, Dauer, Territorium und Plattform werden jeweils individuell vereinbart.

(4) Der Kunde sichert zu, alle für die Produktion bereitgestellten Marken, Logos, Produkte und Texte rechtmäßig nutzen zu dürfen, und räumt Hashtag Hamburg die für die Veröffentlichung im vereinbarten Umfang erforderlichen Rechte ein.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Annahme des Angebots durch den Kunden.

(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Hashtag Hamburg berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie die Erbringung weiterer Leistungen, einschließlich der Veröffentlichung bereits produzierter Inhalte, bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(5) Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Haftung

(1) Hashtag Hamburg haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Hashtag Hamburg oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hashtag Hamburg nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Auftrags.

(3) Eine Haftung für entgangene Reichweite, entgangene Klicks, entgangene Conversions, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Haftung nach Abs. 1 vorliegt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Zustimmung gegenüber Dritten offenzulegen.

(2) Hashtag Hamburg ist berechtigt, den Kunden nach Veröffentlichung als Referenz zu nennen (Name, Logo, Branche), soweit der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.

§ 12 Datenschutz

Hashtag Hamburg verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.hashtaghamburg.de/datenschutz.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Hashtag Hamburg ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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